1) eine von ihrem Begründer Samuel Hahnemann ( geb.1755 in Meißen – gest. 1843 in Paris ) so benannte medizinische Behandlungsmethode auf der Grundlage des von ihm formulierten Naturgesetzes, nach dem zwei einander ähnliche Reize vom lebenden Organismus nicht gleichzeitig nebeneinander empfunden werden können, weil der stärkere den schwächeren für die Wahrnehmung auslöscht. Unter Ausnutzung dieses Gesetzes entwickelte Hahnemann sein pharmakologisches Heilverfahren, das darauf abzielt, die individuelle Krankheit des Patienten, seine Krankheitssymptome, mit derjenigen Arznei zu imitieren, die zuvor im Arzneiversuch am Gesunden die Kraft bewiesen hatte, ähnliche Symptome auslösen zu können.
Nach Gabe dieses Mittels ( des „Simile" ) erlischt dann die ursprüngliche Krankheit für das Empfinden des Patienten und wird, jedoch nur vorübergehend, durch die ganz ähnliche, künstlich hervorgerufene Arzneikrankheit ersetzt. Diese hält aber nur kurz an, weil sie nach dem Abflauen der arzneilichen Erstwirkung vom Organismus, der instinktartig und reflektorisch auf den Reiz der Arznei mit einer auf die Wiederherstellung des gesunden Zustandes abzielenden Reaktion antwortet, in seiner Gegenwirkung überwunden wird. Im Resultat dieses Vorgehens wird offenbar die krankhaft gestörte innere Disposition hierdurch aufgehoben und die Gesundheit wiederhergestellt – „Similia similibus curentur" = Ähnliches wird durch Ähnliches geheilt."
Als Voraussetzung einer solchen Behandlungsweise forderte Hahnemann jedoch, dass die gegebene Arznei nicht in großen, toxischen Dosen, sondern stark und soweit verdünnt verabreicht werden muß, dass sie nicht ihrerseits den Organismus dauerhaft schädigen kann.
Zu diesem Zweck entwickelte er die homöopathischen „Potenzen",Arzneiverdünnungen von einer Ausgangssubstanz in bestimmten Verhältnissen ( z.B. 1:100 = Centesimalpotenz), wobei er die verwendeten Stoffe ( z.B. Mineralien, Planzen, tierische Gifte u.a.) bis zur 3.Centesimale in einem Mörser einer genau vorgeschriebenen Verreibungsprozedur mit Milchzucker unterzog. Anschließend brachte er sie in alkoholische Lösung und verschüttelte sie bei jedem weiteren Verdünnungsschritt bis hin zu geradezu astronomisch anmutenden Verdünnungsverhältnissen ( C 30 ).
Auf diese Weise müssen alle Ausgangsmaterialien ihre Toxizität verlieren, bewahren dabei jedoch ihre spezifische Wirkung – eine Entdeckung von gravierender Bedeutung und eine empirische, experimentell und durch klinische Studien belegte Tatsache, deren Grundlage jedoch bis heute wissenschaftlich ungeklärt und deshalb Gegenstand der Kritik insbesondere von Seiten der materialistisch-naturwissenschaftlichen Medizin geworden ist ( „Placebowirkung homöopathischer Arzneien"), da sich in den höheren Potenzen homöopathischer Medikamente nach dem heutigen Kenntnisstand materiell nichts mehr von der Ausgangssubstanz nachweisen läßt. Der "Placebovorwurf" an die Adresse der Homöopathen ist ebenso alt wie falsch. Zwar war Hahnemann der erste Arzt, der Placebos nutzte, um die Wirkung einer einzelnen, zuvor gegebenen homöopathischen Arznei (Einzeldosis) nicht zu stören und gleichzeitig dem Bedürfnis des Patienten nach ständiger Einnahme einer Medizin zu entsprechen. Die dabei jedoch häufig auftretende Erstverschlimmerung durch das Simile sowie die klinisch und experimentell nachgewiesene Wirkung potenzierter homöopathischer Arzneien auch auf Tiere und Pflanzen, widerlegen jedoch nachhaltig diese Behauptung.
Auch die moderne, zeitgenössische Physik liefert mit ihren Forschungen über den fließenden Übergang von Materie und Energie hinreichende Anhaltspunkte dafür, daß das „Erklärungsproblem" der Homöopathie in absehbarer Zukunft gelöst werden könnte. So wird immer deutlicher, dass die Materie - vereinfacht formuliert- "unendlich" teilbar ist, bis dahin, dass sich einzelne Teilchen nicht mehr örtlich genau bestimmen lassen, weil sie in eine energetische Welle übergehen, so dass die Teilchen quasi an mehreren Orten zugleich auftauchen. Dies zeigt, dass offenbar die erfahrbare, und am Verschwinden krankhafter Symptome nachvollziehbare "energetische" Wirkung substanziell infinitesimaler, jedoch durch Verreibung und Verschüttelung "potenzierter" homöopathischer Arzneien nicht ohne weiteres durch das Argument widerlegt werden kann, in Ihnen sei materiell nichts nachweisbar.
2) in weiter gefaßtem Sinne eine ebenfalls von S. Hahnemann in seinem "Organon der Heilkunst" begründete Krankheitslehre, fußend auf der Annahme einer den gesunden Organismus beherrschenden („autokratischen"), immateriellen („instinktartigen") Lebenskraft („Lebensenergie, -prinzip, Dynamis"), deren energetische Störung („dynamische Verstimmung") die Krankheitssymptome hervorruft und ausmacht.
Ziel der homöopathischen Behandlung ist deshalb, diese energetische Störung durch eine spezifische, auf die individuelle Gesamtheit der Symptomatik des Kranken ausgerichtete Arzneitherapie zu beseitigen, damit das „Lebensprinzip" wieder uneingeschränkt herrschen kann.
Dabei wird bewußt darauf verzichtet, nur einzelne Krankheitssymptome zu therapieren oder zu unterdrücken, da dies nichts Entscheidendes an der dynamisch-energetischen Verstimmung ändert. Die homöopathische Behandlung orientiert sich deshalb nicht primär an klinischen Diagnosen, sondern an der Gesamtheit der subjektiven und objektiven Krankheitssymptome und deren objektivierender Wahrnehmung durch den Arzt, und deren offenkundigen Ursachen, die u.a. auch den Bereich der Hygiene und der Prophylaxe betreffen, denn man kann, so Hahnemann treffend, niemanden abtrocknen, der im Regen steht.
Während die unmittelbare Ursache der Krankheit und ihrer Symptome, durch die dynamisch-energetische Störung der Lebenskraft vermittels äußerer physischer und psychischer Reize, im Inneren des Patienten selbst liegend vermutet werden kann, so ist die Verursachung der Störung bei vielen akuten, besonders aber bei den chronischen Krankheiten, nach Hahnemanns Auffassung ein von außen auf den Organismus einwirkender, in seiner Natur ansteckender, infektiöser Vorgang (sog. „miasmatische" Natur der chronischen Krankheiten), der man ebenfalls mit einer Art von Gegenansteckung mittels einer Arznei ähnlicher Wirkung beikommen müsse. Diese Auffassung vertrat Hahnemann bereits in der vormikrobiologischen Ära, als die genauen bakteriellen und viralen Ursachen vieler Krankheiten noch unbekannt waren.
Hahnemann sah jedoch ebenfalls die psychische Verursachung vieler Krankheiten durch energetisch-dynamische Vorgänge im Inneren des Körpers und empfahl deren unarzneiliche Behandlung (§225/6 Organon der Heilkunst).